Beitragsordnung
§1 Allgemeines
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
- Die Beitragsordnung kann gem. Art. 8 der Satzung nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
- Alle ordentlichen Mitglieder sind zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet. Ehrenmitglieder sind gemäß Art. 26 Satzung von dieser Verpflichtung ausgenommen.
§ 2 Mitgliedsbeitrag
- Der reguläre Mitgliedsbeitrag hat eine Höhe von mindestens 60,00€ im Jahr.
- Für Mitglieder bis zum Erreichen des 30. Lebensjahres hat der reduzierte Mitgliedsbeitrag eine Höhe von mindestens 5,00€ im Jahr.
- Der Mitgliedsbeitrag kann durch das Mitglied freiwillig erhöht werden.
§ 3 Wirtschaftliche Notlagen
Der Vorstand kann in Einzelfällen bei Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen von Mitgliedern den Beitrag ermäßigen, stunden oder erlassen.
§ 4 Fälligkeit und Zahlungsverfahren
- Der Beitrag wird grundsätzlich im Rahmen eines SEPA-Verfahrens geleistet. Die Mitglieder sollen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
- Der Beitrag ist grundsätzlich zum 01.01 des Geschäftsjahres fällig.
- Der Einzug im Rahmen des SEPA-Verfahrens erfolgt in der Regel im vierten Quartal für das laufende Geschäftsjahr. Der Einzug wird zwei Wochen im Voraus durch Versand einer Beitragsrechnung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse angekündigt. Scheitert der Einzug, befindet sich das Mitglied automatisch in Verzug. Durch den gescheiterten Einzug verursachte Bankgebühren sind vom jeweiligen Mitglied zu tragen.
- Nimmt ein Mitglied nicht am SEPA-Einzugsverfahren teil, hat es über das SEPA-Einzugsverfahren hinausgehende Bankgebühren selbst zu tragen. Für die pünktliche Beitragszahlung kommt es auf den rechtzeitigen Eingang auf dem Vereinskonto an, und zwar spätestens bis zum 01.03. Geht der Beitrag nicht bis zu diesem Datum auf dem Vereinskonto ein, befindet sich das Mitglied automatisch in Verzug.
§ 5 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.